T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.
 

Mitgliedschaft

Sie haben Lust auf Tennis in angenehmer Atmosphäre? Neue Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen!

Einfach Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und an tcblauweissrostock@gmx.de oder per Post an TC Blau Weiß Rostock e.V., Am Waldessaum 24, 18057 Rostock absenden. Der Antrag kann auch gern vor Ort im Büro oder bei unserem Platzwart Herrn Göttlich abgegeben werden.

Aufnahmeantrag TC Blau Weiß Rostock e.V.
Aufnahmeantrag + Sepa + Foto.pdf (134.83KB)
Aufnahmeantrag TC Blau Weiß Rostock e.V.
Aufnahmeantrag + Sepa + Foto.pdf (134.83KB)



Beiträge 

1 Erwachsener

€ 270,-

1 Erwachsener mit 1 / 2 / 3 Kindern*

€ 390,- / € 495,- / € 585,-

Mehr Kinder kostenfrei!


Ehepaar

€ 485,-

Ehepaar mit 1 / 2 / 3 Kindern (inkl. Gruppentrainingsmöglichkeit in der Sommersaison, Hallentrainings/Mietkosten extra)

€ 610,- / € 710,- / € 815,-

Mehr Kinder kostenfrei!


1 / 2 / 3 Kinder (inkl. Gruppentrainingsmöglichkeit in der Sommersaison, Hallentrainings/Mietkosten im Winter extra)

€ 145,- / € 275,- / € 390,-

Studenten (bis 30 Jahre) &  Auszubildende

€ 135,- 

Referendare

€ 190,-

Rentner

€ 190,-

Zweitmitglieder

€ 150,-

Passive Erwachsene

€ 60,-

Passive Schüler

€ 30,-

Aufnahmegebühr 25 €


*Bei Aufnahme ab dem 15. Juli wird der Beitrag im ersten Jahr nur hälftig berechnet.



Vereinssatzung


Hier findet ihr die aktuelle Vereinsatzung des T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.

Vereinssatzung T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.
Stand 02.05.2020
Satzung_TC_Blau-Weiss_e.V_vom_25.03.15.pdf (66.69KB)
Vereinssatzung T.C. Blau-Weiß Rostock e.V.
Stand 02.05.2020
Satzung_TC_Blau-Weiss_e.V_vom_25.03.15.pdf (66.69KB)


Arbeitsstundenpflicht

Unsere Mitglieder sind verpflichtet 7,5 Arbeitsstunden im Jahr zu erbringen. Diese können an unseren zentralen Arbeitseinsätzen geleistet werden oder während der Saison im Absprache mit unserem Platzwart. Auch bei Festen und Veranstaltungen finden sich im Laufe des Jahres viele Möglichkeiten den Verein zu unterstützen und seine Stunden abzuleisten.

Im Falle der Nichtleistung sind von den Mitgliedern festgesetzte Stundenvergütungen zu erbringen. Für die Festsetzung der Arbeitsstunden sowie der ersatzweisen Stundenvergütung ist der Vorstand zuständig.
Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Erbringung der Arbeitsleistungen befreit. Ebenso Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr.

 

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